Jugendschutzbestimmungen im
Landkreis Rhön-Grabfeld


Jugendschutz

Als Begleitperson des Jugendlichen wird wie folgt unterschieden:

Eltern = Erziehungsberechtigte
Aufsicht = Erziehungsbeauftragter

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungs-berechtigten (Eltern) an den Abendveranstaltungen teilnehmen.
An Jugendliche unter 16 Jahren werden keine alkoholischen Getränke und Tabakwaren verkauft.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nach 24 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten / Erziehungsbeauftragten (Eltern/Aufsichtsperson) an der Veranstaltung teilnehmen.
An Jugendliche unter 18 Jahren werden keine branntweinhaltigen Getränke und Tabakwaren verkauft.

Jeder Erziehungsbeauftragter darf nur 2 Jugendliche zur Aufsicht mit zum Fest nehmen.
Als Erziehungsbeauftragter gilt, wer mindestens 18 Jahre alt ist und vom Erziehungsberechtigten (Elternteil) schriftlich mit der Aufsicht beauftragt wurde.
Das entsprechende Formular kann hier auf dieser Seite als pdf-Format heruntergeladen werden. Das Formular ist an jedem Veranstaltungstag neu auszufüllen.
Der Erziehungsberechtigte (Eltern) und Erziehungsbeauftragter muss während der gesamten Veranstaltung die Aufsicht gewährleisten und bei eventuellen Kontrollen stets erreichbar sein.
Um den Jugendschutz besser kontrollieren zu können, hat der Veranstalter zusammen mit den Behörden beschlossen, dass sich jeder Erziehungsberechtigter / -beauftragter und jeder Jugendliche an der Abendkasse ausweisen muss.
Ohne gültigen Altersnachweis wird kein Einlass gewährt!
Als Nachweis wird der Personalausweis, der Reisepass oder der Führerschein anerkannt.
Schülerausweise werden nicht als Nachweis anerkannt!
Das Fälschen des Ausweises, den Eintrittsbändern und -stempeln ist verboten. Dieses Vergehen wird mit Hausverbot geahndet und bei der Polizei angezeigt.

Definition der erziehungsbeauftragten Person
Vereinbarung zur Übertragung der Erziehungsberechtigung

Übersicht

Alter unter 16 Jahre 16-18 Jahre über 18 Jahre
Einlass/Aufenthalt bis 24 Uhr Nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (Eltern) Keine Einschränkung Keine Einschränkung
Einlass / Aufenthalt nach 24 Uhr Nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (Eltern) Nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten /-beauftragten (Eltern/Aufsicht) Keine Einschränkung
Alkoholische Getränke(Bier, Wein, Sekt,…) Kein Ausschank Keine Einschränkung Keine Einschränkung
Branntweinhaltige Getränke(Weinbrand, Schnäpse, Mixgetränke, …) Kein Ausschank Kein Ausschank Keine Einschränkung